Was muss man als Schrittmacherträger/-trägerin beachten?


Telefonieren mit Handy ist erlaubt, man sollte aber 10-15 cm Abstand vom Schrittmacher wahren. Am besten benutzt man das dem Schrittmacher schräg gegenüberliegende Ohr. Drahtlose Haustelefone sind unbedenklich, ebenso Walkie-Talkies, Funkantennen, Mikrowellenofen etc., hingegen sollten Sie keinen Induktionskochherd benutzen.

Allgemein sollte kein stärkeres Magnetfeld in die Nähe (10-15 cm) des Schrittmachers gebracht werden.

Bei Personenkontrollen (am Flughafen z.B.) kann ein Metalldetektor Alarm geben, führen Sie deshalb Ihren Schrittmacherausweis immer bei sich. Diebstahlsicherungen in Warenhäusern geben zwar keinen Alarm, wegen der magnetischen Beeinflussung sollten Sie aber nicht in ihrem Bereich (zwischen den Toren) stehen bleiben, sondern ihn rasch durchschreiten.

Untersuchungen mit Magnetresonanz-Verfahren (MRI) können nur unter speziellen Vorsichtsmassnahmen resp. nach Umstellung des Schrittmachers  durchgeführt werden oder müssen unterlassen werden (je nach Aufnahmetechnik und Schrittmachermodell).

Operationen, bei denen ein Elektrokauter (elektrisches Skalpell) eingesetzt wird, erfordern eine vorhergehende Umprogrammierung, nach der Operation kann der Schrittmacher wieder auf den normalen Betrieb umgestellt werden.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas mit dem Schrittmachersystem nicht stimmt, kontaktieren Sie bitte umgehend die betreuende kardiologische Praxis oder Klinik!